Nach der Überweisung der Richtplanrevision durch den Stadtrat an den Gemeinderat im Frühling 2024 wurde die Vorlage ab Sommer 2024 in der Kommission für Planung und Bau (KPB) vertieft beraten. Bis Sommer 2025 prüfte die Kommission die Unterlagen im Detail, diskutierte Änderungsanträge und nahm Anpassungen vor, insbesondere zu Siedlungsentwicklung, Verkehr, Freiräumen und Quartierstruktur (Details siehe Abschnitt 2024/2025: Prüfung Richtplan durch Kommission für Planung und Bau (KPB) in Chronologie Richtplan).
Im Anschluss behandelte der Gemeinderat die bereinigte Vorlage im Spätsommer 2025 und verabschiedete den Richtplan 2025 am 22. September 2025. Gegen diesen Beschluss wurde im Herbst 2025 das Referendum ergriffen, weshalb die Vorlage am 14. Juni 2026 zur Abstimmung kommt. Alle zur Abstimmung relevanten Unterlagen und Informationen sind auf der Seite https://www.uster.ch/publikationen/611095 verfügbar.
Im Folgenden werden die zur Abstimmung stehenden Unterlagen, insbesondere die für das Brunnenwiesenquartier relevanten Inhalte, kurz zusammengefasst.
Teil Siedlung – S2 Siedlungscharakter
Im Kapitel Siedlungscharakter werden die grundlegenden Qualitäten und prägenden Merkmale der bestehenden Siedlungsgebiete von Uster definiert.
Für einen Grossteil des Brunnenwiesenquartiers (Nr. S2.15) ist der folgende Handlungsauftrag formuliert: Wahrung von Struktur und Charakter der stark durchgrünten Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung des ISOS.

Teil Siedlung – S3 Siedlungsentwicklung
Das Kapitel S3 Siedlungsentwicklung legt die räumlichen Leitplanken für die künftige bauliche Entwicklung und Verdichtung in Uster fest.
Für den inneren Teil des Brunnenwiesenquartiers ist eine geringe Dichte mit einer baulichen Ausnützungsziffer (AZ) von ca. 30% bis 50% unter Berücksichtigung der Ortsbildinventare definiert (S3.04 auf S.19 in Richtplantext_Teil_Siedlung_20250922). Für den Randbereich ist eine hohe Dicht mit einer baulichen Ausnützungsziffer (AZ) von min. 70 % bis max. 150 % unter Berücksichtigung der Ortsbildinventare definiert (S3.02 auf S.19 in Richtplantext_Teil_Siedlung_20250922).

Karte I Siedlung
Die Karte I Siedlung stellt die räumlichen Festlegungen des Richtplans im Bereich Siedlung grafisch dar. Sie ergänzt den Richtplantext und zeigt die Verteilung von Entwicklungs-, Schutz- und Strukturgebieten im Stadtgebiet.
Das Brunnenwiesenquartier ist in dieser Karte grösstenteils als „Erhaltung von Siedlungsstruktur und Charakter“ festgelegt.
