Liebe Bewohnerinnen und Bewohner des Brunnenwiesenquartiers
Das Stadtentwicklungskonzept (STEK) der Stadt Uster wurde im 2019 im Wanzenschloss vorgestellt. Auf Basis des STEK wurde nun ein Entwurf des kommunalen Richtplans erstellt, die Bevölkerung von Uster kann bis zum 3. Januar 2023 Änderungen vorschlagen.
Hintergrund
Der Kanton gibt vor, dass die Stadt Uster bis 2035 Wohnraum für 20% mehr Einwohner (entspricht 7000 Einwohnern) bereitstellen muss.
- Phase 1: STEK (Infoveranstaltung 2019 im Wanzenschloss); abgeschlossen
- Phase 2: Revision kommunale Richtplanung (Siedlung, Landschaft, Mobilität, öffentliche Bauten und Anlagen); Entwurf liegt jetzt vor, Ziel Sommer 2023 fertiger Richtplan
- Phase 3: Revision Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung); Anpassung ab Ende 2023
Ein Grossteil des Brunnenwiesenquartiers ist im „Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung“ (ISOS) aufgeführt (Region 19 im ISOS_5745).

Die Anordnung und Gestalt der Bauten und Freiräume sollen gemäss dem ISOS bewahrt werden. Entsprechend sollen geeignete Massnahmen gefunden werden, welche den Bereich vor überdimensionierten Überbauungen schützen.
Problemstellung im Entwurf des Richtplans
Die Stadt hält sich mit dem Entwurf des kommunalen Richtplans nicht an die Grenzen des ISOS und möchte die Baudichte respektive Ausnützungsziffer in Teilen des Quartiers auf 70% bis 150% hochsetzten (aktuell 40% Ausnützung erlaubt).

gelb: geringe Dichte (AZ min. 30% – max. 50%
rot: hohe Dichte (AZ min. 70% – max. 150%)
blau umrandet: Gebiet 19 aus ISOS 5745
Die Struktur des Quartiers und dessen typischer Charakter kann mit dieser Planung nicht erhalten werden, wie dies im ISOS gefordert wird.
Änderungsantrag zum Brunnenwiesenquartier
Wir werden deshalb der Stadt einen Änderungsantrag unterbreiten, welcher eine Begrenzung der Ausnützungsziffer auf 30%-50% im ganzen ISOS-Gebiet des Brunnenwiesenquartiers fordert (hier gehts zum Änderungsantrag kommunaler Richtplan_20221219.pdf).
Wie kann ich/wir helfen?
Wenn Ihr mit unserem Änderungsantrag einverstanden seid und einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des Quartiercharakters leisten wollt: Einfach dazu den Antrag mit Namen und Adresse ergänzen, unterschreiben und bis spätestens 3. Januar 2023:
- Per Post an die Stadt schicken (Stadt Uster, Stadtplanung, Postfach, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster).
- Unfrankiert in den Briefkasten der Familie Ackermann (Brunnenwiesenstr. 1B) einwerfen. Eine Weiterleitung an die Stadt Uster ist sichergestellt.
Jede Stimme zählt, und je mehr Briefe die Stadt erhält, desto mehr Aufmerksamkeit bekommt unser Anliegen, den Charakter des Brunnenwiesenquartiers zu bewahren.
Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Ihr einen eigenen Antrag verfasst, oder den vorgeschlagenen Antrag abändert. Den vorgeschlagenen Antrag im Word sowie weitere Informationen sind am Ende dieser Seite zu finden.
Dokumente
- Änderungsantrage als pdf zum ausdrucken: Änderungsantrag kommunaler Richtplan_20221219
- Änderungsantrage als Word-Vorlage: Änderungsantrag kommunaler Richtplan_20221219
- Richtplantext der Stadt Uster zum Teil Siedlung: SIEDLUNG_RiPlaText_20220927.pdf
- Alle Publikationen zum Entwurf des kommunalen Richtplan: Stadt Uster – kommunale Richtplanung, Stand Überweisung an den Gemeinderat